Meine Leistungen

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Einmal volles Programm

 TATKRÄFTIGE, INNOVATIVE, NATÜRLICHE, EFFIZIENTE  
SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG 

Durch meine Ausbildung in München durfte ich in allen Bereichen der Schädlingsbekämpfung Erfahrungen sammeln. Seien es die Ameisen im Haus, oder der Marder unterm Dach, Tauben / Vogelabwehr in luftiger Höhe, oder Mäuse, Ratten und sonstige Nager in den Kellern und Gärten.


Weiter gehört auch das Monitoring von Supermarktketten, Bäckereien und Gastronomiebetrieben so wie die Ausarbeitung von Hygienekonzepten zu meinen Aufgaben.


Durch die Kammerjägertätigkeit habe ich mich in der letzten Zeit auch immer mehr mit dem aktuell

überall auftretenden Problem der Silberfische und ihren Artgenossen beschäftigt.

Wer kennt Sie nicht?

Ein modernes und aktuelles Problem sind Silberfische und ihre Artgenossen.


Leider helfen normale Köder aus dem Supermarkt hier, wenn überhaupt, nur vorübergehend. Viele Wirkstoffe sind wegen dem Missbrauch in Tierhaltung usw. verboten worden.

Daher ist es schwer im Handel ein wirksames Mittel zu finden.


Doch das Problem ist nicht unlösbar, gerne helfe ich Ihnen mit meiner Tätigkeit als Kammerjägerin weiter.


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Wespen und Ihre Nester

Jeder hat sicher schon einmal ein Wespennest gesehen. Ob an der Hauswand, unterm Dach, auf dem Dachboden, überall sind die Nester zu finden.


Doch welche Art ist es die da fliegt?

Geht uns diese Wespe an das Essen auf dem Tisch und sticht uns sofort, oder sind es hier eher "harmlose" Zeitgenossen.


Wussten Sie das es bei besonders geschützten Arten sogar unter Strafe steht Ruhe- und Fortpflanzungsstätten zu beschädigen oder gar zu zerstören. Im Fall von einer besonders geschützten Art kann dies in Baden-Württemberg mit einem Bußgeld von

50 000,-€ geahndet werden. Ja die Nullen sind korrekt gesetzt, kein Komma verschoben. 


Doch wer kann schon so frei raus bestimmen ob es sich um die Deutsch Wespe, Sächsische Wespe oder gar Kreiselwespe und Kopfhornwespe handelt? Eben diese letzten zwei stehen unter besonderem Schutz (§ 44 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 BNatSchG). 


Übrigens, Hornissen sind ebenfalls geschützt! Sollte das Nest eine Bedrohung darstellen, kann beim Landratsamt eine Freigabe angefragt werden.

Ein Sachkundiger wird dann das Nest besichtigen und entsprechendes Für oder Wider dem Amt darlegen.

Gerne bin ich auch hier unterstützend tätig. 


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